Die Basis jeder Schweizer Rentenplanung
Staatlich · Obligatorisch
Betrieblich · Obligatorisch ab CHF 22'680
Freiwillig · Steueroptimiert
Freiwillig · Ausserhalb des Systems
Ab dem Referenzalter 65 — gilt seit 2025 für Männer und Frauen (Angleichung durch AHV 21).
Vorbezug ab 63: möglich, aber mit dauerhafter Rentenkürzung (je nach Bezugsdauer −6.8% bis −13.6%).
Aufschub bis 70: erhöht die Rente um +5.2% bis +31.5% pro Aufschubjahr.
Die Vorausberechnung ist kostenlos bei der zuständigen Ausgleichskasse oder online auf ahv-iv.ch möglich.
Ja, in den meisten Fällen. Die Voraussetzungen:
✅ Antrag mindestens 3 Jahre vor der Pensionierung stellen (Frist je nach PK-Reglement).
✅ Zustimmung des Ehepartners (schriftlich, beglaubigt) ist zwingend erforderlich.
✅ Einmalige Kapitalsteuer fällt an: 8–22% je nach Kanton (separat vom Einkommen, günstigerer Steuersatz).
Strategie-Tipp: Den Bezug auf zwei Steuerjahre aufteilen (Art. 37b DBG) reduziert die Steuerprogression merklich.
Rente (Planer B): Lebenslange, fixe monatliche Zahlung. Sicher und planbar — aber nominal fix, verliert real durch Inflation an Kaufkraft. Langlebigkeitsrisiko ist versichert.
Kapitalbezug (Planer A): Einmalige Auszahlung. Flexibel, selbst anlegen, potenziell mehr Rendite. Aber: Anlagerisiko und Langlebigkeitsrisiko trägt man selbst.
Vacatum empfiehlt den Vergleich mit dem Stefan Hofer Benchmark — er zeigt, welches Modell für typische Schweizer Verhältnisse besser abschneidet.
PK-Leistungen sind ab ca. Alter 58 möglich — je nach Pensionskassen-Reglement (manche bereits ab 55).
Die kritische Lücke: Zwischen Pensionierungsdatum und Alter 65 gibt es keine AHV. Diese Jahre müssen vollständig aus eigenem Kapital oder PK-Rente finanziert werden.
Freiwillige AHV-Beiträge als Nichterwerbstätiger sind möglich, um Beitragslücken zu schliessen. Berechnung: min. CHF 530/Jahr, max. nach Vermögen.
Obligatorium: 6.8% (gesetzlich vorgeschrieben, unverändert seit 2014 — trotz mehrfacher Reformversuche).
Überobligatorium: 5.0–5.8% (von der Pensionskasse individuell festgelegt). 86% aller Versicherten sind teilweise im Überobligatorium — ihr effektiver Satz liegt daher oft unter 6.8%.
Was bedeutet das konkret?
CHF 600'000 PK-Kapital ergibt:
→ Bei 6.8%: CHF 40'800/Jahr Rente
→ Bei 5.5%: CHF 33'000/Jahr Rente
→ Differenz über 30 Jahre: fast CHF 240'000
Den eigenen Umwandlungssatz findet man im jährlichen PK-Versicherungsausweis.
Ab Januar 2026 erhalten alle AHV-Rentnerinnen und Rentner einmal jährlich eine zusätzliche Monatsrente — das entspricht einer Erhöhung von +8.33%.
Die 13. AHV-Rente wird automatisch im Dezember ausbezahlt. Kein separater Antrag nötig.
Beispiel: Maximalrente CHF 30'240/Jahr + 13. Rente CHF 2'520 = effektiv CHF 32'760/Jahr.
Die Vorausberechnung ist kostenlos und bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse erhältlich.
Online: ahv-iv.ch → Formularbereich → «Rentenvorausberechnung»
Schriftlich: Formular anfordern, ausfüllen, einsenden — Antwort in ca. 2–4 Wochen.
Empfehlung: Ab Alter 50 alle 5 Jahre anfordern, um Beitragslücken rechtzeitig zu erkennen.
Ja. Bitcoin gilt in der Schweiz als bewegliches Vermögen und muss im Wertschriftenverzeichnis deklariert werden — zum Kurswert per 31. Dezember.
Kursgewinne sind steuerfrei für Privatpersonen (keine Einkommenssteuer, keine Kapitalgewinnsteuer).
Vermögenssteuer fällt auf den Bestand an: ca. 0.2–0.4% p.a. je nach Kanton.
Ausnahmen: Wer gewerbsmässig handelt (häufige Transaktionen, Hebel, hoher Umsatz relativ zum Vermögen) kann als Profi-Trader eingestuft werden — dann gelten Gewinne als steuerpflichtiges Einkommen. Im Zweifel: Steuerbehörde anfragen (Ruling).